Kosten

 

Psychotherapie (hier: verhaltenstherapeutisch orientiert) stellt eine medizinisch indizierte Leistung dar, die entsprechend der GOÄ-Gebührenordnung vergütet wird. [Psychotherapie in Einzeltherapie; Dauer min 45-50min=GOÄ870].

Aktuell wird von den gesetzlichen Krankenkassen ein Betrag von ca. 88€ für diese Leistung erstattet (GOP 35421/35422/35425). Dieser wird jährlich „angepasst“; die privaten Krankenversicherungen erstatten aktuell einen Betrag von ca. 100€ (GOÄ870×2,3). Es besteht hier keine Umsatzsteuerpflicht.

Ob die Kosten einer Psychotherapie übernommen werden, entscheiden die Krankenkassen eigenständig (bitte am besten also vor der Kontaktaufnahme nachfragen). Leider ist es aktuell so, dass trotz der langen Wartezeiten, nur eine geringe Anzahl an zur Verfügung stehenden Behandlern (die sog. „kassenzugelassenen“ Psychotherapeuten) von den Krankenkassen berücksichtigt werden. Die aktuellen Wartezeiten in vielen Praxen werden also leider „billigend in Kauf genommen“.

 

Beratung, Coaching und psychologische Gespräche stellen keine medizinisch indizierten Leistungen dar, auch wenn diese den Zweck haben die Entstehung von psychisch belastenden Symptomen zu verhindern. Die Kosten werden also leider nicht von der Krankenkasse übernommen und fallen entsprechend unter die Umsatzsteuerpflicht. Dies wird auf den jeweiligen Rechnungen ausgewiesen.

 

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Ξ Noch ein kleiner Hinweis: Aus Vereinfachungsgründen (und Transparenz) verzichtet diese Praxis auf diese „krummen“ und nach Versicherungsstatus sich unterscheidenden Behandlungskosten. Stattdessen gibt es hier einen „Einheitspreis“, der sowohl für gesetzlich und privat Versicherte, als auch für Selbstzahler gilt und der eventuelle Kostenerstattungen der Krankenkassen/Krankenversicherungen immer unterschreitet.

Ξ … und noch einer: Eine Selbstzahlerregelung ist – trotz der aktuell für Sie entstehenden Kosten – im Übrigen sinnvoll, wenn Sie in Zukunft private Kranken(zusatz)versicherungen oder auch z.B. Berufsunfähigkeitsversicherungen abschliessen wollen. Psychische Erkrankungen (auch lang zurückliegende und ausgeheilte), die den Krankenkassen und Krankenversicherungen bekannt sind, führen – trotz der hier sichtbaren Diskriminierung psychisch Erkrankter – in der Praxis immer zum Vertragsausschluss oder zu massiven Beitragserhöhungen beim Abschluss, da diese Diagnosen vor Vertragsbeginn per Rundfrage bei dem Krankenkassen/Krankenversicherungen angefragt und eingeholt werden.

 

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➡ Diese Beträge gelten für Selbstzahler, gesetzlich und privat Versicherte (Stand 2020) und verstehen sich als Endpreis (Hintergrund: psychotherapeutische Leistungen sind von der Umsatzsteuer befreit, Honorare für Beratung/Coaching und Supervision werden von mir über das laufende Jahr aktiv unter der „Kleinunternehmerregelung“ gehalten.)

 

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Sollten Sie einen Behandlungstermin nicht einhalten können, reicht eine Email oder ein kurzer Anruf (auf AB) vor unserem Termin. Ansonsten (ohne vorherige Absage) wird eine Ausfallgebühr von 85€ erhoben, da für diesen Fall kurzfristig kein Ersatz geschaffen werden kann.

Eine Abrechnung erfolgt in der Regel einmal monatlich. Die Abrechnungen werden von einer privaten Abrechnungsstelle vorgenommen (www.pvs.de) Hierbei erfolgt bei Selbstzahlern lediglich eine Übermittlung Ihres Namens, Geburtsdatums und Ihrer Adresse (keine Diagnosen etc.). Nur Abrechnungen, die an die Krankenkasse gehen, müssen eine Diagnose und einen ICD10-Diagnoseschlüssel beinhalten. Die PVS bieten zudem äusserst unproblematische Ratenfinanzierungen an, wenn z.B. der monatlich für Sie tragbare Betrag überschritten wird. So ist z.B. auch ist eine monatliche „Deckelung“ des Rechnungsbetrags möglich.

Natürlich ist auch Barzahlung direkt in der Praxis möglich, dies insbesondere dann, wenn Sie keine persönlichen Daten an Dritte weitergeben und diesbezüglich Anonymität wahren möchten.