Ich brauche Hilfe, was muss ich tun?

 

Wie Sie konkret – Schritt für Schritt – die benötigte Hilfe bekommen, und wie diese dann organisatorisch durchgeführt wird, können Sie hier sehen:
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Kontaktaufnahme

Bitte schreiben Sie mir eine kurze …hierfür können Sie natürlich auch das Kontaktformular nutzen…ich antworte in der Regel (ausser Urlaub oder Krankheit) innerhalb von 0-2 Werktagen (bitte überprüfen Sie nachfolgend auch Ihren Spam-Ordner)

Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit mir eine Nachricht auf dem AB zu hinterlassen. Leider ist es auch in dieser Praxis so, dass ich für die telefonische Antwort manchmal wenig Zeit habe, so dass ich leider nicht immer zeitnah antworten kann. Ich bitte deshalb schon vorab um ein wenig Geduld bei telefonischen Anfragen.

Ξ Hinweis: sollten Sie eine Kostenübernahme Ihrer Krankenkasse anstreben (nur bei Psychotherapie möglich), wäre es hilfreich, wenn Sie vorab bei dieser nachfragen, ob eine Kostenübernahme im Kostenerstattungsverfahren möglich ist. Leider verfahren die Krankenkassen hier seit Beginn 2017 zunehmend „rigider“ und versuchen Patienten auf viel zu wenige „kassenzugelassene Therapeuten“ zu verteilen…dies erklärt auch die eigentlich unannehmbaren Wartezeiten in vielen Praxen.

Diese „Mangelverwaltung“ ist politisch gewollt und wird sich höchstwahrscheinlich in naher Zukunft leider nicht ändern.

Ziel der Kontaktaufnahme: Vereinbarung eines Erstgesprächs

Erstgespräch

Das Erstgespräch findet in der Regel innerhalb von ein bis zwei Wochen nach der Kontaktaufnahme in meiner Praxis statt. In bestimmten Fällen, wenn Sie sich zum Beispiel beruflich im Ausland aufhalten oder wenn ein Besuch in meiner Praxis aus anderen Gründen nicht möglich ist, kann dieses auch per Videosprechstunde stattfinden. Dieses Gespräch ist immer kostenlos, ausser es ist für ein explizit einmaliges Beratungsgespräch vorher zwischen uns anders vereinbart worden.

Neben dem persönlichen Kennenlernen sollen Sie hier Gelegenheit finden, mir ihre Problemsituation zu schildern. Um Ihnen zu helfen, werde ich dieses Gespräch ein wenig strukturieren.

Ich nehme mir für dieses Gespräch ca. 45-50 Minuten Zeit.

Am Ende unseres ersten Gespräches sollten Sie genügend Eindrücke erhalten haben, um sich folgende Frage beantworten zu können: Können Sie sich vorstellen, mit mir gemeinsam zu „arbeiten“? Achten Sie hier insbesondere auf Ihr „Bauchgefühl“, ob die „Chemie“ stimmt zwischen Ihnen und mir. Denken Sie daran, dass ich Ihr professioneller Begleiter eventuell für einen längeren Zeitraum sein werde.

Sollte dies nötig sein, werden wir abschliessend klären, ob es die Möglichkeit der Kostenübernahme durch die Krankenkasse gibt (sogenanntes Kostenerstattungsverfahren).

Sollten wir uns zu einem Beginn einer psychotherapeutischen Behandlung (gleiches gilt für Entspannungstraining, Coaching, Supervision) entschliessen, so werden wir dies mündlich hier vereinbaren. Dies soll einen niederschwelligen Zugang ohne unnötigen bürokratischen Hürden zu meinen Dienstleistungen auch per Videosprechstunde oder anonym gewährleisten. Sollten Sie einen schriftlichen Behandlungsvertrag wünschen, kann dieser Ihnen gerne ausgestellt werden.

 

Ziel des Erstgesprächs: Gegenseitiges Kennenlernen, Problemschilderung, was sagt Ihr Bauchgefühl, organisatorische Vorplanung

Kostenklärung

Innerhalb des Erstgespräches muss – wenn dies von Ihnen gewünscht wird – entschieden werden, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für das sogenannte Kostenerstattungsverfahren erfüllt sind. Wenn möglich, erfragen Sie bitte vorab bei Ihrer Krankenkasse, ob diese grundsätzlich die Möglichkeit der Kostenübernahme (sog „Kostenerstattung“) für eine Psychotherapie hier anbietet.

Die Übernahme der Behandlungskosten ist prinzipiell nur möglich, wenn es sich bei Ihren Problemen um starke und andauernde Symptome einer „klassischen Erkrankung“ handelt (z.B. einer Depression).

 

/edit (April 2020):  Leider wird zunehmend sichtbar, dass – im Gegensatz zu vor ein paar Jahren – immer weniger Krankenkassen das Kostenerstattungsverfahren für Dplom-Psychologen ohne Approbation anbieten, obwohl weiterhin eine massive Unterversorgung an Psychotherapieangeboten sichtbar ist. So beträgt die durchschnittliche Wartezeit bis zu einem einmaligen Erstgespräch durchschnittlich immer noch ca. 3-6 Monate. Der Beginn einer Psychotherapie kann in der Regel dann nochmals 3 Monate zusätzlich dauern. Wenn Sie dennoch die Kostenübernahme der Krankenkasse wünschen, bzw. dies nötig ist, sprechen Sie am besten vor der Kontaktaufnahme mit Ihrem Sachbearbeiter der zuständigen Krankenkasse.

 

In meiner Praxis ist im Regelfall (ausser Urlaub/Krankheit) gewährleistet, dass ein Erstgespräch innerhalb von maximal 2 Wochen möglich ist. Kann schon innerhalb des Erstgesprächs geklärt werden, ob eine Zusammenarbeit möglich und gewünscht ist, kann direkt und ohne Wartezeit mit einer z.B. wöchentlich stattfindenden Psychotherapie begonnen werden.
Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Kostenklärung über die Krankenkassen nicht notwendig ist.

Liegt keine seelische Erkrankung vor, so wird die Krankenkasse grundsätzlich nicht bereit sein, die Kosten zu erstatten. Dies gilt leider auch für den Fall, dass eine psychotherapeutische Behandlung die Entstehung einer psychischen Erkrankung verhindern soll. Auch in diesem Fall (Prophylaxe) wird es entsprechend keine Kostenübernahme der Krankenkasse geben.

Hier kommt dann für Sie nur die „Selbstzahler“-Lösung in Frage. Bitte sprechen Sie dann mit mir – ich biete Ihnen in diesem Fall dann, wenn gewünscht, eine klientenfreundliche Lösung (z.B. Deckelung der monatlich anfallenden Kosten, Ratenzahlungen) an.

 

Was passiert, wenn die Krankenkasse den Antrag ablehnt:

a. Bitte erklären Sie der Krankenkasse persönlich, dass Sie die Behandlung benötigen. Geben Sie den Sachbearbeitern den Auftrag, eine für Sie angemessene Ersatzlösung anzubieten. (→ Die Krankenkassen besitzen eine Versorgungspflicht für Sie eine angemessene Therapiemöglichkeit zu finden)

b. Gehen Sie in Widerspruch

c. Treten Sie mit mir in Kontakt, um eine „Selbstzahler“-Lösung zu vereinbaren – ich werde dann versuchen, Ihnen in diesem Fall eine klientenfreundliche Lösung anzubieten, so dass wir schnellstmöglich mit der psychotherapeutischen Hilfe beginnen können.

 

 

Ziel der Kostenklärung: organisatorische Klarheit, auch, um möglich früh schon einen verlässlichen und konkreten Behandlungsplan erarbeiten zu können

Behandlung

Nach der Erstgespräch (und eventueller Kostenklärung durch die Krankenkasse) kann sofort mit der notwendigen Hilfe begonnen werden. Dies sollte normalerweise bis spätestens 2-4 Wochen nach erstmaliger Kontaktaufnahme der Fall sein. Im Regelfall mache ich dann mit Ihnen einen Termin pro Woche, der dann ca. 45-50 Minuten dauern wird. Sollte es sinnvoll sein, kann dieses Intervall natürlich auch vergrösssert werden (z.B. 2 Termine im Monat). Dieser Termin findet – fast – immer in meiner Praxis statt. Sollten Sie sich z.B. zeitweise/dauerhaft im Ausland befinden oder der Besuch meiner Praxis für Sie nicht möglich sein, sind diese Sitzungen auch per Videosprechstunde möglich.

 

Die Zeiten der jeweiligen Therapiestunden werde ich individuell mit Ihnen besprechen, damit diese nicht zu stark mit anderen für Sie wichtigen Terminen (z.B. Arbeitszeiten) kollidieren. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass sich diese „Kollision“ leider nicht immer vermeiden lässt.

Damit Sie dies – falls erforderlich – schon vor der Kontaktaufnahme berücksichtigen können: meine Therapiestunden sind in der Regel montags bis donnerstags in der Zeit von 14:00 bis 18:30, wobei der letzte Termin um 17:45 vergeben werden kann.

Neben den obligatorischen Gesprächen werden Sie feststellen, dass es innerhalb der Behandlungsphase auch Selbstbeobachtungen oder Trainings zu Hause geben wird, da nicht alles ausschliesslich in der „Praxis-Atmosphäre“ geübt werden kann (und soll). Dadurch ist es aber auch möglich, die Zeitabstände zwischen den Sitzungen angemessen psychotherapeutisch zu gestalten. Sollte eine therapeutische Unterstützung zwischen diesen Sitzungen nötig sein, kann dies dann per Telefon, Email oder Videosprechstunde erfolgen.

Liegt eine seelische Erkrankung vor, so werden für die hier durchgeführte verhaltenstherapeutisch orientierte Psychotherapie in der Regel 25 – 50 Behandlungsstunden benötigt. Denken Sie bitte daran, dass dies nur ein „Durchschnittswert“ darstellt. Die individuelle Behandlungsdauer kann variieren und muss im Einzelfall entschieden werden.

 

Ziel: Symptomreduzierung, Heilung, seelische Gesundung, Wiedererlangung von Glück, Zufriedenheit und Selbstbestimmtheit, Aufrechterhaltung oder Steigerung der Lebensqualität.

Abschluss

Die letzten Behandlungsstunden werden zumeist in grösseren Abständen durchgeführt. Hier soll natürlich überprüft werden, ob die hier erarbeiteten Veränderungen schon längerfristig für Ihr Leben taugen, oder ob noch weitere Hilfen notwendig sind.

Diese Streckung der Behandlungsintervalle ist jedoch auch als therapeutischer Ablösungsprozess wichtig, da meine Hilfe ja nicht dauerhaft, sondern zeitlich befristet sein soll.

 

Ziel: Verselbständigung, Ablösungsprozess